Definition Staatsangehörigkeit:
"Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird als Staatsangehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört."
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DPHW "Deutsche Polizei Hilfswerk" - Infoveranstaltung in Leipzig 01.06.2013
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DPHW - Holger Fröhner "Festnahme eines Gerichtsvollzieher" (aus MDR Interview "EXAKT")
2:22
RFBHamburg - Der bezahlte Forentroll aus dem Anti Reichsdeppenforum / KRR-FAQ.NET
12:01
Besuch bei der Obergerichtsvollzieherin Merke, in Köthen, in der BRD GmbH