»IB-Urteil in Berlin« | Lagebesprechung #35 mit Daniel Fiss

   

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Published on Nov 30, 2020

Der Vorwurf des „Rechtsextremismus“ begleitet die Identitäre Bewegung (IB) seit sie das erste Mal in Erscheinung trat. Damit verbunden ist ihre kontinuierliche Nennung im Verfassungsschutzbericht, beginnend mit dem Bericht für das Jahr 2016. Mittlerweile bezeichnet das Bundesamt für Verfassungsschutz die IB als „gesichert rechtsextrem“, was ihm erlaubt, alle nachrichtendienstlichen Mittel (Überwachung, Abhörmethoden etc.) gegen die dezidiert gewaltfrei agierenden Aktivisten einzusetzen.

Der Hebel für dieses Vorgehen wird am ethnisch grundierten Volksbegriff angesetzt, den die IB vertritt. Ein Verständnis von „Volk“, das selbst in der BRD im ehemals gültigen Staatsbürgerrecht des ius sanguinis seinen Ausdruck und juristische Gültigkeit fand. Auch auf der Basis der bisherigen Judikatur hat sich die IB daher seit nunmehr drei Jahren gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht und die Einstufung als „rechtsextreme“ Vereinigung mit zwei Verfahren vor den zuständigen Gerichten in Köln und Berlin gewehrt.

Bei der Klage in Berlin kam es nun zur Entscheidung und sie fiel erwartungsgemäß nicht gut aus. Wir haben mit Daniel Fiß, dem ehemaligen Leiter der Identitären in Deutschland und Hauptverwantwortlichen für die Prozeßführung, über das Urteil und die Dekonstruktion des deutschen Volkes gesprochen.

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