[Instrumental] Bayernhymne • Gott mit dir, du Land der Bayern

   

MARSCHLIEDERKANAL

 

Published on Aug 9, 2020

MLK-Musikarchiv: https://archive.org/details/@marschliederkanal

Die Melodie (in G-Dur) stammt von Konrad Max Kunz aus dem Jahr 1860. Der Text der ursprünglichen drei Strophen stammt von Michael Öchsner. Beide waren Mitglieder der Bürger-Sänger-Zunft München, die das Lied am 15. Dezember 1860 erstmals aufführte. Da das Lied bald zum Volkslied wurde, kamen unterschiedliche Fassungen in Umlauf. 1948 schrieb der bayerische Dichter Joseph Maria Lutz eine neue Fassung der Hymne entsprechend einem Beschluss des Vorstands der Bayernpartei. Die Partei trat für die zukünftige Unabhängigkeit Bayerns ein, lehnte den Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik Deutschland, deren Gründung vorbereitet wurde, ab und ließ deshalb jeden Bezug Bayerns zu Deutschland aus der Hymne streichen. Zum Beispiel ersetzte er das deutsche Erde durch Heimaterde und mit Deutschlands Bruderstämmen durch vom Alpenland zum Maine. In einer neuen dritten Strophe, in der ursprünglich der König dafür gesegnet wurde, dass er zusammen mit seinem Volk dessen „heiliges Recht“ wahrte, die bereits 1919 nach dem Sturz der Monarchie in den Schulbüchern gestrichen worden war, gilt der Segen nun allen, die „der Menschen heilig Recht“, also die Menschenrechte, schützen und bewahren.
Papst Benedikt XVI. singt die Bayernhymne in der Lutz-Fassung auf dem Marienplatz am 9. September 2006 mit.

Seit 1964 wird das Bayernlied offiziell bei feierlich gestalteten staatlichen Veranstaltungen gespielt und seit 1966 offiziell „Hymne“ genannt. Ministerpräsident Alfons Goppel empfahl in einer Bekanntmachung vom 29. Juli 1966 als Text die Lutz-Fassung zu gebrauchen, was jahrelang zu Streitigkeiten zwischen den Öchsner-Anhängern und den Befürwortern der Lutzfassung führte. Ministerpräsident Franz Josef Strauß beendete die Streitereien durch die Feststellung, dass die von Landtag und Regierung 1952/1953 beschlossenen ersten beiden Strophen der Öchsner-Fassung (für das Lernen in den Schulen und den Gebrauch im Bayerischen Rundfunk) weiterhin gelten. Das war bereits am 11. November 1952 im kulturpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags einstimmig und anschließend vom Plenum (von fünf Fraktionen) beschlossen worden; am 3. März 1953 hatte der Ministerrat der großen Koalition den Landtagsbeschluss vollzogen und das Lernen des schon damals „Hymne“ genannten Liedes angeordnet. Im Gegensatz zu anderen Regionalliedern (Badnerlied, Niedersachsenlied etc.) genießt die Bayernhymne den Schutz von § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole).

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