Bußgeld OWIG erfolgreich abgewehrt per Zurückweisung

   

Jesse James

 

Published on Dec 16, 2018

WACHT AUF
https://www.youtube.com/watch?v=fir0k8yktR0

Zurückweisung-Bußgeldbescheid vom --.--.2018

Sehr geehrte/r

Ihr Schreiben vom --.--.20-- weise ich aufgrund von Form- und
inhaltlichen Fehlern in voller Gänze zurück. 1. Feststellung: Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift rechtsungültig!

Begründung: Ein amtliches Dokument muss, um Rechtsgültigkeit zu erlangen nach
BGB§126 unterschrieben sein. Eine Unterschrift in Verbindung mit i.A. oder gez.
sind keine rechtsgültigen Unterschriften. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz i.A. (im Auftrag) zu
erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt des Schreibens keine
Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote und somit ist dieses
Schreiben formunwirksam. Die Unterzeichnung mit i.A. bedeutet also auch, dass es
sich nicht um eine klagefähige Form handelt.

Dazu gibt es die BGH-Urteile V ZR 139/87 vom 05.11.1987 und VI ZB 81/05 vom
19.06.2007. 2. Feststellung: Fehlen der gesetzlichen Grundlage

Begründung: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 im
Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit
der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 für sämtliche
Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Auf welche gesetzliche Grundlage berufen Sie sich? Sicher ist, dass §839 BGB sowie
§823 BGB gelten: die persönliche Haftung von Beamten und Angestellten. Ich weise
Sie hiermit auf Ihre Remonstrationspflicht gemäß §63 BBG hin. Kommen Sie dieser
nicht nach, ist Ihr Handeln vorsätzlich und erfüllt den Straftatbestand der
Rechtsbeugung nach §339 StGB.

Ich betone hier nochmals ausdrücklich, dass ich der Zahlung des genannten
Betrages in Höhe von 83,50 EURO unter folgenden Bedingungen nachkommen werde: ° Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation (z.B. für das Erstellen von Bescheiden). Sie weisen in notariell beglaubigter Form nach wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.
° Sie erbringen den juristisch belastbaren Beweis, dass der räumliche Geltungsbereich des OWiG nicht auf Schiffe und Luftfahrzeuge beschränkt ist (siehe OWiG §5) ° Sie erbringen den juristisch belastbaren Beweis, dass durch das zweite Bundesbereinigungsgesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums über Art. 57 - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil 1 Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007- das gesamte Einführungsgesetz des OWiG nicht gestrichen worden ist.
° Sie erbringen mir den juristisch belastbaren Beweis, dass Ihr oben genanntes Schreiben rechtswirksam ist, obwohl es entgegen §126 BGB nicht unterschrieben ist.

Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich bei weiterem Vorgehen Ihrerseits
als ersten Schritt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie einreichen werde.

Mit freundlichen Grüßen


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